Aktuelles
Diabetologin in Ausbildung
Seit dem 1.April 2011 ist Frau Dr. Hilal Koc...

Unser Diabetologische Schwerpunktpraxis hat seit 2007 zusammen mit Dr. Hilmer, Ärztlicher Direktor des Klinikum Bremen Ost, die Weiterbildungsermächtigung zur Ausbildung zum Diabetolgen von der Ärztekammer Bremen erhalten.
Frau Dr. Hilal Koc, Internistin der Inneren Klinik im Klinikum Bremen Ost, ist zur Zeit im Rahmen dieser Ausbildung jede Woche in unserer Praxis tätig.
Handgepäck im Flieger
Eine häufige Frage in unserer reisemedizinischen...
Die neuen EU-Richtlinien zur Mitnahme von Handgepäck in die Flugzeugkabine sind am 6. November in Kraft getreten. Sie gelten für alle Flüge, die von Flughäfen der Europäischen Union sowie der Schweiz abgehen, unabhängig von deren Bestimmungsort, also auch für alle Inlandflüge, innereuropäischen Flüge und Anschlussflüge. Sie sollen die unterschiedlichen Maßnahmen, wie sie nach den Anschlagversuchen im August von den einzelnen Staaten eingeführt worden waren, vereinheitlichen und betreffen in erster Linie die Mitnahme von Flüssigkeiten. Hier noch einmal die Bestimmungen, zum größten Teil im Wortlaut: Flüssige und gelartige Produkte, wie z.B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck nur noch gestattet, wenn sie folgenden Bestimmungen entsprechen: Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge) Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z.B. sog. "Zipper") mit maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden Je ein Beutel pro Person Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Ein ärztliches Attest hierfür ist in den Bestimmungen nicht vorgesehen. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Duty Free Artikel, die an Flughäfen der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer in der EU registrierten Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgenommen werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt und die Versiegelung von der Verkaufsstelle vorgenommen wurde. Für USA- und UK-Flüge gelten weitere Sonderregelungen; hier ist z.B. derzeit die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck grundsätzlich nicht erlaubt. Darüber hinaus soll die Größe der Gepäckstücke beschränkt werden; danach darf Handgepäck maximal 56 cm lang, 45 cm breit und 25 cm tief sein (Ausnahmen z.B. für Musikinstrumente und Kameras sind möglich). Hierfür ist eine Übergangsfrist von 6 Monaten vorgesehen, die im April nächsten Jahres endet. Die Fluggesellschaften bitten ihre Passagiere jetzt schon, ihr Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren und sich rechtzeitig vor dem Abflug zu den Sicherheitskontrollen einzufinden. Prinzipiell ist es empfehlenswert, sich unmittelbar vor der Reise telefonisch oder über das Internet beim Abflughafen oder der Fluggesellschaft über den aktuellen Stand zu informieren.
